Als Steuerberaterin und Mitglied der Steuerberaterkammer bin ich nach dem Steuerberatungs- gesetz (StBerG) an die
- Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBVV) -
gebunden, die das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erläßt.
Die Vergütung setzt sich aus
- der Gebühr für die erbrachten Leistungen und einem - Auslagenersatz
zusammen. Die Gebühren richten sich gemäß der StBVV nach
der Bedeutung der Angelegenheit und dem Umfang
der Schwierigkeit der Tätigkeit
Alle Gebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Auslagen- pauschale für Post- und Telekommunikations-Dienstleistungen nach § 16 StBGebV (maximal EUR 20,-), sowie zzgl. gesetz- licher Umsatzsteuer (19 %)
In Ausnahmefällen vereinbare ich mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach der Gebühren- ordnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Steuerberatungskosten können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ganz oder teilweise in der Steuererklärung angesetzt werden.
Vereinbarung eines Erfolgshonorars sind ebenso wie die kostenlose Beratung nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht erlaubt ist.